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   BPatG, 09.01.2001 - 33 W (pat) 185/00   

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https://dejure.org/2001,9831
BPatG, 09.01.2001 - 33 W (pat) 185/00 (https://dejure.org/2001,9831)
BPatG, Entscheidung vom 09.01.2001 - 33 W (pat) 185/00 (https://dejure.org/2001,9831)
BPatG, Entscheidung vom 09. Januar 2001 - 33 W (pat) 185/00 (https://dejure.org/2001,9831)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit der Marke "Eurotax" für eine Steuerberatungsgesellschaft; "Eurotax" als beschreibende Angabe ohne jegliche Unterscheidungskraft; Freihaltungsbedürfnis des angemeldeten Begriff "Eurotax"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2
    Fehlende Unterscheidungskraft bei rein beschreibender Angabe einer Dienstleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 509
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 09.01.2001 - 33 W (pat) 185/00
    An dem angemeldeten Begriff "EUROTAX" besteht zur Überzeugung des Senats in Anbetracht konkret absehbarer zukünftiger Entwicklungen aber auch ein hochgradiges Freihaltungsbedürfnis gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl zum sog zukünftigen Freihaltungsbedürfnis zB EuGH GRUR 1999, 723, 725 f Ez 25, 26, 29 - 31 - Chiemsee; BGH GRUR 1995, 408, 409 f - PROTECH).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 09.01.2001 - 33 W (pat) 185/00
    An dem angemeldeten Begriff "EUROTAX" besteht zur Überzeugung des Senats in Anbetracht konkret absehbarer zukünftiger Entwicklungen aber auch ein hochgradiges Freihaltungsbedürfnis gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl zum sog zukünftigen Freihaltungsbedürfnis zB EuGH GRUR 1999, 723, 725 f Ez 25, 26, 29 - 31 - Chiemsee; BGH GRUR 1995, 408, 409 f - PROTECH).
  • BGH, 30.09.1993 - I ZB 16/91

    "Euro"-Bestandteil in Dienstleistungsmarke - EUROCONSULT

    Auszug aus BPatG, 09.01.2001 - 33 W (pat) 185/00
    Denn einerseits bezieht sich der Bestandteil "EURO" - anders als es häufig bei Unternehmenskennzeichnungen (§ 5 MarkenG) der Fall ist (vgl BGH GRUR 1994, 120, 121 f - EUROCONSULT; Althammer/Ströbele, aaO, § 8 Rdn 248) - offensichtlich nicht oder jedenfalls nicht unmittelbar auf das Unternehmen der Anmelderin, sondern vielmehr auf den weiteren Bestandteil "TAX", und andererseits enthält ein Verständnis der (zukünftigen) Steuerzahlung in der Währung "Euro" - wie die Anmelderin auch selbst vorgetragen hat - offenbar keine mitteilenswerte Tatsache, zumal sie kaum Gegenstand der beanspruchten Dienstleistungen einer Steuerberatungsgesellschaft sein dürfte.
  • BPatG, 09.06.2000 - 33 W (pat) 6/00
    Auszug aus BPatG, 09.01.2001 - 33 W (pat) 185/00
    Das Bestimmungswort "Euro-" tritt nicht nur in Ausdrücken der Umgangssprache, sondern auch insbesondere auf den Gebieten der Wirtschaft und des Finanzwesens in zahlreichen englischen ebenso wie deutschen Fachbegriffen im herkömmlichen Sinne von "Europa", "europäisch" auf - wie beispielsweise in "Eurobond", "Euroanleihe", "Eurocheque", "Euroscheck", "Eurocurrency", "Eurodollar", "Eurofazilitäten", "Euromarkt", "Eurogeldmarkt", "Eurokapitalmarkt", "Euromoney", "Euronotes", "Euro-Aktie" -, wird in zunehmendem Maße aber auch im engeren speziellen Sinne der neuen europäischen Gemeinschaftswährung verwendet (vgl zB Duden-Oxford, Großwörterbuch Englisch, 2. Auflage 1998, S 1115; Gabler Wirtschafts-Lexikon, 12. Auflage 1988, Bd A - K, Spalte 1636 - 1657; Büschgen, Das Kleine Bank-Lexikon, 2. Auflage 1997, Seite 412- 422; Knowles/Elliott,The Oxford Dictionary of New Words, Oxford 1998, Seite 105; Th. Wachter, Die Eurohypothek, in: WM 1999, 49 ff; BPatG Beschluß vom 23. September 1998 - 29 W (pat) 50/98 - Eurocoin; Beschlüsse des Senats vom 9. Juni 2000 - 33 W (pat) 6/00 - Eurowood, und vom 2. Juni 1999 - 33 W (pat) 175/98 - EUROPLAN).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01

    Die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG gilt nicht für Unterlassungsansprüche

    Der hierdurch eröffnete Phantasiespielraum ist indes zu klein, um für den Verkehr Unterscheidungskraft zu begründen (vgl. hierzu auch BGH GRUR 2001, 735, 736 - Testit: mangelnde Unterscheidungskraft der Wortmarke "Testit" für Genussmittel; WRP 2001, 1080, 1082: mangelnde Unterscheidungskraft von LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER für die Organisation von Reisen, Leistungen eines Tourismusbüros sowie Hotelreservierungen; BPatG GRUR 2001, 509, 510 - EUROTAX, mangelnde Unterscheidungskraft für Steuerberatungsleistungen; Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften GRUR Int. 2001, 239 - "Investorworld"; GRUR Int. 2001, 241 - Trustedlink).
  • BPatG, 22.04.2020 - 29 W (pat) 33/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "MITAX" - Unterscheidungskraft - kein

    aa) Die angesprochenen Verkehrskreise werden zwar möglicherweise in der zweiten Silbe "TAX" der angemeldeten Bezeichnung den englischen Begriff "tax" mit der Bedeutung "Steuer, Gebühr, Abgabe" (vgl. https://dict.leo.org/englisch-deutsch/tax) erkennen und auch verstehen (vgl. zum Verständnis der inländischen Verkehrskreise auch BPatG, Beschluss vom 09.01.2001, 33 W (pat) 185/00 - EUROTAX; Beschluss vom 22.07.2003, 33 W (pat) 117/03 - TAXDIRECT).
  • BPatG, 08.01.2013 - 24 W (pat) 504/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Meyle Müller (Wort-Bildmarke)" - zum Erfordernis der

    Die auf eine unzulässige Änderung abzielende Erklärung der Anmelderin vom 20. Juli 2012 führte im Hinblick auf diejenigen von der Zurückweisung durch die Markenstelle umfassten Dienstleistungen, die Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens sind, mithin zu keiner Änderung des im Anmeldeverfahren zur Akte gereichten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses (vgl. Kirschneck, Ströbele/Hacker, MarkenG, Rn. 3 zu § 39; BPatG GRUR 2001, 509, 510 - EUROTAX; Winkler, GRUR 1990, 73, 78 m. w. N.).
  • BPatG, 11.03.2003 - 33 W (pat) 418/02
    Sprachüblich gebildet aus dem Bestimmungswort "Euro-" ("Europa, europäisch", zunehmend auch für die Gemeinschaftswährung; vgl auch 29 W (pat) 50/00 - Eurocoin; 33 W (pat) 6/00 - Eurowood; 33 W (pat) 175/98 - EUROPLAN; 33 W (pat) 185/00 - EUROTAX) wird die Marke ohne weiteres als üblicher englischer Ausdruck für "europäische Logistik" verstanden werden.
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